Sichere Auszeit mit genügend Abstand in besonderen Zeiten...
Unser weitläufiges Gebiet wartet nur darauf erkundet zu werden. Egal ob bei Erkundungen auf eigene Faust, bei geführten Wanderungen, mit dem Wanderbus oder bei einem anderen unserer Programmpunkte, unser großzügiges Angebot garantiert eine abwechslungsreiche und vor allem sichere Auszeit in der Natur.
„Ein Tal. Zwei Bergwelten.“ Unser Motto ist ein Versprechen für einen erholsamen Urlaub mit genügend Abstand. Wir freuen uns, wieder Gäste in unserer Region verwöhnen zu dürfen.
Sommer 2022
Bestens informiert ins Tiroler Oberland
Die weitläufige, natürliche Landschaft und die vielseitigen Freizeitangebote ermöglichen individuelle Erlebnisse im Freien – mit genügend Abstand und abseits von Menschenmengen.
Diese Seite wird laufend aktualisiert. Letztes Update: 02.06.2022
Trotz größtmöglicher Sorgfalt können wir keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit geben.
- Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von Kranken- sowie Pflegeeinrichtungen
- 3-G-Nachweise müssen nur noch von BesucherInnen & MitarbeiterInnen von Kranken- sowie Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Settings erbracht werden
- Einreise nach Österreich: Seit 16.05.2022 gelten keine Beschränkungen mehr für die Einreise nach Österreich! Alle aktuellen Ein- & Rückreisebestimmungen aus allen Ländern finden Sie HIER
Einreise Österreich
Seit 16.05.2022 gelten keine Beschränkungen mehr für die Einreise nach Österreich! Alle aktuellen Ein- & Rückreisebestimmungen aus allen Ländern finden Sie HIER
Einreise/Rückreise Italien:
- Für die Ein- sowie Rückreise sind keine Nachweise erforderlich
Einreise/Rückreise Schweiz:
- Alle Maßnahmen in der Schweiz sind seit dem 17. Februar 2022 aufgehoben
- Es gibt keine Einreisebeschränkungen bei der Einreise in die Schweiz
Rückreise Deutschland:
- Bei der Ein- bzw. Rückreise nach Deutschland gilt die 3G Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet (Antigen oder PCR).
Rückreise Niederlande:
- Die Ein- bzw.- Rückreise in die Niederlande ohne Nachweis möglich.
- Es ist keine Quarantäne erforderlich.
- Das Ausfüllen der Health Declaration Form ist nur bei Anreise mit dem Flugzeug nötig.
- Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von Kranken- sowie Pflegeeinrichtungen
Genesen:
- Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage.
- Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.
- Ein behördlicher Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.
- Genesene + anschließend vollständig geimpfte Personen (z.B. mittels zwei Dosen) sind jenen Personen, die eine weitere Impfung „Booster“ erhalten haben, gleichgestellt.
Geimpft:
- Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.
- Immunisierung durch zwei Teilimpfungen:
Ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 180 Tage (für Personen unter 18 Jahre 210 Tage) und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein. - Achtung: Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen verlieren mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit. Daher bedarf es frühestens 14 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis, um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.
- Weitere Impfungen („3. Dosis" oder „Booster"): − Ab dem Zeitpunkt einer "Booster" Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 270 Tage. Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei der nur eine Impfung (Impfstoff Janssen) vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein um eine "Booster" Impfung zu erhalten.
Getestet:
- Negativer PCR-Test 72 Stunden gültig
- Negativer Antigen-Test 24 Stunden gültig
Mit dem Covid-Gültigkeitsrechner können Sie berechnen, wie lange ihr Impf-, Genesenen- oder Testzertifikat in Österreich noch gültig ist:
- Covid-Gültigkeitsrechner für Impf- und Genesenenzertifikat
- Covid-Gültigkeitsrechner für Testzertifikat
Vorlage eines Nachweises für Personen ab 12 Jahren notwendig.
Folgende Impfstoffe, welche in der EU von der EMEA Zugelassen sind, gelten in Österreich:
- BioNtech/Pfizer: 2 Dosen
- AstraZeneca: 2 Dosen
- Johnson & Janssen: 2 Dosen - Ab 2. Jänner 2022 muss hier nachgeimpft werden, sonst gilt der 2G Status nicht mehr.
- Moderna: 2 Dosen
Immunisierung durch zwei Teilimpfungen: − Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 180 Tage (für Personen unter 18 Jahre 210 Tage) und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein.
Sputnik, Sinopharm, Sinovac, Covishield sind derzeit keine in der EU durch die EMA zentral zugelassene Impfstoffe.
- Die Tests bei den Ärzten und Apotheken sind teilweise kostenpflichtig.
- Tests in den Teststraßen und Screeningstraßen z.B. Zams sind kostenlos (Anmeldung unter https://tiroltestet.leitstelle.tirol/ unbedingt erforderlich).
Stornobedingungen
Viele Vermieter im Tiroler Oberland bieten in dieser schwer planbaren Zeit besonders moderate und gelockerte Stornobedingungen an. Sie wollen individuell und flexibel anreisen? Im Tiroler Oberland kein Problem! Somit steht einem sicheren und sorgenfreien Urlaub nichts mehr im Weg.
Im Falle eines Lockdowns oder behördlichen Unterkunftsschließungen ist immer möglich kostenlos zu stornieren!
Wir empfehlen Ihnen aber dennoch den Abschluss einer Reiseversicherung. Die Europäische Reiseversicherung versichert nunmehr Covid-19 Erkrankungen, wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung auch.
Im Tiroler Oberland warten unzählige Aktivitäten darauf ausgekostet zu werden:
- geführte Wanderungen
- Bergwelten.Wanderbus
- Bogenschießen für die ganze Familie
- Kinder- & Jugendprogramm
- Bike- & Outdoorprogramm
- kulinarische Köstlichkeiten
- kulturelle & traditionelle Sehenswürdigkeiten
Das aktuelle Wochenprogramm ist HIER zu finden.
Nauders
- Mutzkopf-Sessellift
06.05.-08.05.2022, 13.05.-15.05.2022 immer Freitag bis Sonntag
ab 20.05. - 23.10.2022 täglich - Bergkastelbahn ab 26.05. - 09.10.2022 täglich
- Zirmbahn ab 23.06. - 25.09.2022 täglich
Kaunertaler Gletscher
- Kaunertaler Gletscherstraße Ganzjährig geöffnet
- Gletscherskigebiet bis Anfang Juni geöffnet
- Karlesjochbahn für Fußgänger ab 01.05. - 31.10.2022 täglich
Fendels
- Sattelbodenbahn & Gondel Ried - Fendels 25.06. - 11.09.2022 täglich
15.09. - 02.10.2022 Donnerstag bis Sonntag
Serfaus-Fiss-Ladis
- Waldbahn, Schönjochbahn, Möseralmbahn, Sonnenbahn, Sunliner, Komperdellbahn,
Alpkopfbahn, U-Bahn täglich von 11.06.2022 - 16.10.2022 - Lazidbahn, Almbahn täglich von 11.06.2022 - 09.10.2022
Venet
- Gondelbahn täglich von 26.05. - 03.10.2022
Samnaun
- Doppelstöckige Pendelbahn täglich von 24.06. - 09.10.2022
Hier finden Sie die geöffneten Anlagen und die Webcams.
Alle Wichtige FAQs zur neuen 2G-Regelung in Österreich findet ihr unter folgendem Link:
Willkommen Tirol
Sozialministerium
Hier finden Sie die Öffnungszeiten unserer Infobüros Ried, Prutz und Pfunds.
Einreise Informationen