Kinderfreundliche Vermieter
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Nur Vermieter, die die folgenden Kriterien erfüllen, dürfen diese Bezeichnung am Haus und in der Werbung führen.
* Kinderbett, Kinderhochstuhl, Babyphon (Verleih)
* Toilettenaufsatz, Wickelplatz
* Gesicherte Steckdosen
* Spielmöglichkeiten, Spielzeug im Haus
* Spielplatz mit Spielgeräten im Garten
* Keine offenen Gefahrenquellen (Teich, stark
befahrene Straße...)
* Umzäunter Garten, ev. Planschbecken
* Kinderermäßigung
Nur wer diese Bedürfnisse erfüllt, darf das Zeichen für "Kinderfreundliches Haus" führen.