Vermieter, die die folgenden Kriterien erfüllen, dürfen diese Bezeichnung am Haus und in der Werbung führen.
* Radfahrer sind herzliche willkommene Gäste
* Radständer im Garten
* Verschließbarer Raum zum Aufbewahren der
Fahrräder
* Servicekoffer zum Reparieren kleiner Schäden
* Information über Radwege, Sehenswürdigkeiten
usw. sind im Haus erhältlich
* Aufnahme von Gästen, auch nur für eine Nacht
* Hilfeleistungen bei Unterkunftssuche, falls sie
belegt ist
* Ein auf Radfahrer abgestimmte, erweitertes
Frühstück
Nur wer diese Bedingungen erfüllt, darf dies dementsprechend mit "Radfahrer Willkommen" kennzeichnen.